Hardware as a service

Technologie-Lifecycle aus einer Hand

Unkomplizierte Hardwarebeschaffung

Sie benötigen hochwertige Hardware für sich oder Ihre Mitarbeiter:innen? Neben der Verwaltung der Geräte unterstützen wir Sie auch gerne bei der Beschaffung von hochwertigen Arbeitsgeräten und Zubehör. Von der Beschaffung bis hin zur Rücknahme bzw. Rückgabe der Geräte wickeln wir alles rasch und professionell ab. 

Warum Hardware as a Service?

So profitieren Sie von unserem Technologie-Lifecycle

Leistungsstarke Geräte

Sie erhalten Zugang zu den neuesten Notebooks und Desktops für eine reibungslose und leistungsstarke Arbeitsumgebung. 

 

 

Kostenoptimierung

Unser flexibles Abrechnungsmodell ermöglicht eine präzise Budgetierung und minimiert finanzielle Risiken. 

 

 

Flexible Nutzungsdauer 

Sie entscheiden selbst, wie lange Sie die Geräte im Unternehmen nutzen möchten. Wir informieren Sie rechtzeitig vor Ende des vereinbaren Nutzungszeitraums. 

Ressourcen schonen

Wir nehmen die Geräte nach Ablauf der Nutzungsdauer wieder zurück und bereiten diese auf oder recyclen sie, wenn eine Wiederverwendung ausgeschlossen ist. 

Hardware as a Service von ACP techWERK

Unsere Leistungen im Überblick

Rückgabe & Abkauf

Vor Ablauf Ihrer Nutzungsdauer informieren wir Sierechtzeitig. Sie entscheiden, ob Sie die Geräte abkaufenoder zurückgeben möchten. Eine gesonderte Kündigungist nicht erforderlich, der Vertrag endet mitAblauf der Nutzungsdauer bzw. Rückgabe der Geräte.

Zertifizierte Datenlöschung

In der monatlichen Nutzungsgebühr ist eine zertifizierte Datenlöschung nach internationalen Standards bereits enthalten. Alle Daten können unwiederbringlich gelöscht werden und sind so vor Missbrauch geschützt.

Recycling & Remarketing

Wir verwerten herstellerunabhängig sämtliche IT-Produktgruppen. Bei Geräte-Rückgabe zum Ende der Vertragslaufzeit bereiten wir diese auf und verkaufen sie weiter. Sollte dies nicht möglich sein, werden alle Teile fachgerecht entsorgt und recycled.

Mehr erfahren

Von der Geräte-Finanzierung, über die Versicherung und die anschließende Rücknahme der Geräte: Alles, rund um unseren Hardware-Lifecycle-Service finden Sie zum Nachlesen in unserem Folder.

 

Partner, auf die wir vertrauen

Leselust?

Auf dem ACP Blog finden Sie viele spannende Blogbeiträge zum Thema Modern Workplace.

Wir informieren Sie über das EUGH Urteil vom 16.7.2020 zu Az. C-311/18 betreffend Privacy Shield:
Der EuGH erklärte in seinem oben näher bezeichneten Urteil die EU-US-Privacy Shield Zertifizierung für ungültig.Dies bedeutet, dass die Privacy Shield Zertifizierung nicht mehr gemäß Art 44 ff DSGVO als datenschutzrechtliche Grundlage für Datentransfers an US-Produktgeber/Dienstleister herangezogen werden darf. Wir empfehlen daher betreffend internationalem Austausch personenbezogener Daten Ihres Unternehmens mittels der durch uns angebotenen Lösungen (neu) zu evaluieren:
- inwieweit die genannten Lösungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet werden (sollen)
- auf welcher Rechtsgrundlage basierend die Lösungen einsetzen (würden)